Dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 16. Oktober 2019 (pag. 771 f.) ist zu entnehmen, dass die Schulden in jenem Zeitpunkt kurz vor der Berufungsverhandlung CHF 25'000.00 betrugen, nebst Hypothekarschulden von CHF 290‘000.00. Ebenfalls ist ersichtlich, dass der Beschuldigte monatliche Unterhaltsbeiträge für seine Tochter von CHF 300.00 bezahlt. Schliesslich erklärte der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung, dass sein Lohn sehr knapp gewesen sei und er gerade so davon habe leben können (pag. 953 Z. 38 f.). Für die Kammer steht aufgrund all dieser Indizien somit beweismässig fest, dass der Beschuldigte finanziell nicht auf Rosen gebettet war.