189) betreffend Gründung der Privatklägerin im April 2006: «Da ich zu diesem Zeitpunkt offene Verlustscheine habe, entschliessen wir uns, dass ich derzeit keine Anteile an der GmbH halten werde.» Auch gab der Beschuldigte in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 21. Oktober 2015 zu Protokoll: «Die Schulden sind mittlerweile auf noch ca. CHF 20‘000.00“ (pag. 209, Z. 182). Aufgrund dieser Aussage muss darauf geschlossen werden, dass die Schulden zuvor noch grösser waren, wozu der Beschuldigte allerdings keine näheren Angaben machte. Dem Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 16. Oktober 2019 (pag.