Er hätte nicht gesagt, dass er einen „Seich“ gemacht habe, sondern allenfalls, dass die Idee mit der „Schwarzkasse“ im Rückblick betrachtet ein „Seich“ gewesen sei. Das Gericht kann sich des Eindrucks nicht erwehren, der Beschuldigte habe bei seinen Aussagen die angebliche „Schwarzgeldkasse“ als Universalerklärung eingesetzt, dabei allerdings nicht bedacht, dass er hiermit nicht sowohl seine Kommunikation an Frau L.________ und Herrn F.________ erklären als auch diese beiden Personen diskreditieren konnte, ohne widersprüchlich zu wirken.