Das SMS und die Aussage des Beschuldigten, einen „Seich“ gemacht zu haben, sind unbestritten. Umstritten ist hingegen ihre Bedeutung. Diesbezüglich sind die Erklärungen des Beschuldigten wenig schlüssig. Gerade wenn Frau L.________ und Herr F.________ in die angeblichen „Schwarzgeschäfte“ involviert gewesen wären, hätte er sie nicht über deren Existenz informieren müssen, sondern höchstens darüber, dass diese aufgeflogen seien. Er hätte nicht gesagt, dass er einen „Seich“ gemacht habe, sondern allenfalls, dass die Idee mit der „Schwarzkasse“ im Rückblick betrachtet ein „Seich“ gewesen sei.