13.3 Frage nach der Täterschaft des Beschuldigten Mit der Aussagewürdigung kann es beweiswürdigend nicht sein Bewenden haben. Effektiv bedarf es einer umfassenden Beweiswürdigung unter Miteinbezug der objektiven Beweismittel und der Prüfung der Schlüssigkeit der Angaben der einzelnen Aussagepersonen. 13.3.1 Den Beschuldigten kompromittierende Aussagen Die Vorinstanz erwog dazu Folgendes (pag. 617 ff., Urteilsbegründung S. 20 ff.): 29 5.1.1. Beweislage