917 Z. 33). Und sodann: «Auf Frage kann ich sagen, dass im System selber nur jemand mit 28 Rechten manipulieren konnte, die Kamera ausziehen kann aber natürlich jeder, der weiss wo sie ist» (pag. 918). Die Aussagen des Zeugen E.________ erscheinen der Kammer überaus ehrlich, und es gibt keinen Grund, an deren Wahrheitsgehalt zu zweifeln. Für diese Auffassung spricht zunächst, dass der Zeuge nicht einfach alles bestätigte, was der Privatkläger gesagt hatte.