Ein Kameraausfall komme sehr selten vor. Wenn der Lizenzdongle keinen Defekt gehabt habe, dann müsse ihn jemand wissentlich ausgezogen haben (pag. 915 Z. 26 ff.). Als er das erste Mal habe kommen sollen, sei im Windows-System ersichtlich gewesen, dass der letzte, welcher sich angemeldet habe, der Beschuldigte gewesen sei. Aber das sage nicht, ob er etwas gemacht habe (pag. 916 Z. 1 ff.). Dies sei am 5. Juni 2013 gewesen (pag. 917 Z. 22). Schliesslich erklärte E.________ auf Frage, ob man sich nach dem Anmelden am PC auch noch ins Videosystem habe einloggen müssen: «Ja, das ist separat. Wenn man etwas machen will, muss man sich anmelden» (pag. 917 Z. 33).