Diese Anlage sei dann im März installiert worden, die Kamera sei dabei in ein 2 mm grosses Loch gesteckt worden, sodass sie für Leute, welche nichts davon gewusst hätten, absolut unsichtbar gewesen sei. Sowohl der Privatkläger als auch der Beschuldigte hätten gewusst, wo sich die Kamera befunden habe. Beide hätten auf den Rechner volle Zugriffsrechte gehabt, ebenso wie auf die Sicherheitssoftware selber. Anfangs Mai habe es eine Störung gegeben