13.2.8 Aussagen von E.________ Oberinstanzlich wurde auch E.________, Projektleiter bei der H.________ AG, welche für die Installation des Videoüberwachungssystems bei der Privatklägerin im Jahr 2013 verantwortlich war, einvernommen. Er erklärte, dass man sich mit der Privatklägerin einig geworden sei, für knapp CHF 5‘000.00 eine Software und eine kleine Kamera zu liefern. Diese Anlage sei dann im März installiert worden, die Kamera sei dabei in ein 2 mm grosses Loch gesteckt worden, sodass sie für Leute, welche nichts davon gewusst hätten, absolut unsichtbar gewesen sei.