Schwarzgeldzahlungen schloss G.________ zunächst klar aus, legte dann jedoch seine Unsicherheit dar und dass er hoffe, dass dies nicht so gewesen sei. Durch Einreichung seiner Unterlagen konnte jedoch auch diese Unsicherheit beseitigt werden, da sich aus diesen keine Hinweise auf eine Schwarzgeldzahlung ableiten lassen. Jedenfalls ist auch nicht ersichtlich, wieso bei Existenz einer Schwarzgeldkasse ein Teil der Rechnung noch in Bier gezahlt worden wäre, wo G.________ – wie von ihm nachvollziehbarerweise ausgeführt – doch lieber Geld statt Bier erhalten hätte.