26 müsste ich nachschauen, ich wäre ganz ‚baff‘, wenn das wirklich so wäre. Ich geschäfte eigentlich nicht so. Ich hoffe, dass ich das nicht so gemacht habe, denn ich will nicht so geschäften» (pag. 932 Z. 11 ff.). Sodann erklärte G.________ auf Vorhalt der Aussage des Beschuldigten, dass er (G.________), CHF 6‘000.00 aus der Schwarzgeldkasse erhalten habe, ohne Quittung, und dass er dann eine um diesen Betrag tiefere Rechnung gestellt habe, dass also auf der Rechnung Arbeiten fehlen würden (pag. 562 Z. 4 ff.