Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten erklärte G.________, dass der Betrag von CHF 12‘835.25 (Restbetrag nach Abzug der Akontorechnung vom 29. Dezember 2012) mittels zwei Einzahlungen à je CHF 6‘000.00 beglichen worden sei und dass man sich für den Rest auf 20 Harassen Bier geeinigt habe. Die Zahlungen seien am 8. Juni 2012 und 6. August 2012 eingegangen. Er hätte jedoch lieber das Geld gehabt als das Bier (pag. 931 Z. 10 f.).