Angesprochen auf die von der Privatklägerin eingereichte Rechnung 2012.0169 (pag. 852 ff.) erklärte er, die darauf aufgeführten Arbeiten seien in AZ.________ ausgeführt worden und es habe sich dabei um die Demontage gehandelt. Es habe noch drei weitere Rechnungen gegeben, wobei es um Materiallieferungen gegangen sei (pag. 930 Z. 24 ff.). Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten erklärte G.________, dass der Betrag von CHF 12‘835.25 (Restbetrag nach Abzug der Akontorechnung vom 29. Dezember 2012) mittels zwei Einzahlungen à je CHF 6‘000.00 beglichen worden sei und dass man sich für den Rest auf 20 Harassen Bier geeinigt habe.