_ seine zuvor nicht parteiöffentlich gemachten Aussagen. Insbesondere führte er erneut aus, dass er immer bar bezahlt habe, wenn er die Lieferung erhalten habe. Nur zu Beginn habe er 2 – 3 Bestellungen per Rechnung bezahlt, dann immer bar (pag. 921 Z. 33 ff.). Auf Vorhalt seiner eigenen Aussage, dass der Beschuldigte ihn damals angerufen und gesagt habe, dass er nicht mehr komme, da er einen «Seich» gemacht habe, antwortete er: «Das weiss ich nicht mehr. Ich weiss nicht mehr wie ich es erfahren habe, es kann aber sein» (pag. 921 Z. 13 ff.). Er habe nachher gelesen, was los gewesen sei, und dann sei das mit der Polizei gekommen. Damit sei die Sache für ihn erledigt gewesen.