24 auch nicht überbewertetet werden. Jedenfalls kannte auch F.________ die Vorwürfe gegen den Beschuldigten (pag. 118 Ziff. 17-18). Leicht negativ auf die Glaubwürdigkeit des Kunden F.________ als Person wirkt sich aus, dass dieser gemäss eigenen Angaben das Alkoholpatent nicht mehr erhalten habe, da er „die Steuern nicht immer pünktlich bezahlt“ habe (pag. 116 Ziff. 4); dass er diese Tatsache der Polizei offenbarte, erhöht seine Glaubwürdigkeit jedoch wiederum eher. Unter Vorbehalt gilt für die Aussagen von F.________ insgesamt dasselbe wie für diejenigen der anderen Geschäftspart-