Weiter gab L.________ auf die Frage nach den finanziellen Problemen des Beschuldigten zu Protokoll: «Finanzielle Probleme nicht, er sagte er müsse für ein Kind zahlen, das wusste ich lange nicht. Einmal hat er erwähnt, dass er zu wenig bezahlt werde für das was er mache, aber finanzielle Probleme sind das ja eigentlich nicht» (pag. 882 Z. 21 ff.). Damit machte die Zeugin immerhin eine Andeutung in Richtung eines Motivs des Beschuldigten. Demnach sind die Aussagen von L.________ als glaubhaft zu bezeichnen, insbesondere, da sie die Barzahlungen bestätigte und sie sich zu Thema Gratisbier äussern konnte.