Die Aussagen, welche AA.________ am 21. Oktober 2015 bei seiner parteiöffentlichen Befragung bei der Staatsanwaltschaft Region Emmental-Oberaargau machte, erscheinen stimmig-sachlich und sehr glaubhaft, zumal er umfangmässig betreffend die Menge gestohlenen Biers sogar über die Anschuldigungen des Privatklägers hinaus ging. Dafür, dass es denkbar sei, dass er sein Verschulden in gewissem Masse bagatellisierte, bestehen – entgegen der Vorinstanz – nicht die geringsten Hinweise. Nicht einmal der Beschuldigte machte geltend, AA.________ habe in weit grösserem Stil Bier gestohlen.