ge des Beschuldigten, wonach Herr Y.________ die CHF 1‘000.00, welche er ihm 21 (dem Privatkläger) bezahlt habe, gleich wieder habe mitnehmen können, da mit dem Geld die AJ.________ habe gesponsert werden sollen und somit keine Bareinnahmen bei ihnen verbucht worden seien: «Ich musste davon ausgehen, dass die Differenz durch Herrn A.________ erzeugt wurde, aber ich kann es natürlich nicht beweisen» (pag. 926 Z. 14 ff.). Und weiter: «Das weiss ich nicht mehr. Auch als ich die Sachen wieder gelesen habe, habe ich nicht mehr alles gewusst, da bin ich ehrlich» (pag.