Darauf kann nicht abgestellt werden. Es mag durchaus sein, dass viele Angaben des Beschuldigten zum Nicht-Kerngeschehen zutreffen, jedoch wirken die Aussagen zum Beweisthema im Kern stets sehr taktisch, zielgerichtet und immer dem aktuellen Stand der Ermittlungen angepasst. Auffallend ist insbesondere die mangelnde Konstanz seiner Aussagen. So suchte er stets neue Möglichkeiten, um die hohen Fehlbeträge der Privatklägerin zu erklären, namentlich zuletzt mit der Behauptung, die Nettomenge Bier pro Sud sei erheblich niedriger gewesen, was er mittels aus-