18 (vgl. pag. 955 f. Z. 29 ff.) Dieser Darstellung des Beschuldigten ist entgegenzuhalten, dass gerade er es war, welcher bereits bei seiner ersten Einvernahme am 21. März 2014 von einer Nettomenge von 440 Litern Bier sprach. So sagte er damals, angesprochen auf die pro Brauvorgang erzielte Menge: «Ca. 440 Liter netto. Braumenge/Ausschlagmenge ca. 500 Liter. Dabei entsteht immer Verlust, dadurch resultiert die Nettomenge von 440 Liter, welche in den Sudprotokollen so erfasst ist» (pag. 181 Z. 252 ff.). Dieses Aussageverhalten erscheint der Kammer sehr suspekt.