Es stimmt, dass ich auch gegenüber Herrn F.________ gesagt habe, ich hätte einen ‚Seich‘ gemacht. Er war ja auch betroffen von diesen schwarzen Abrechnungen, und das waren halt Sachen, die wir nicht so hätten lösen sollen» (pag. 557 Z. 26 ff.). Jedenfalls ergeben diese Aussage keinen Sinn, auch in Anbetracht seiner früheren Aussagen betreffend L.________, wonach man gerade ihr teilweise Bier ohne Quittung geliefert habe (pag. 179 Z. 146) und auch betreffend F.________ («ich bin mir sicher, dass das ganze Geld in die Schwarzgeldkasse floss» [pag. 183 Z. 331 f.]).