__ versendeten SMS (bzw. Telefonat) als doch gar hilflos, hatten diese doch von den Unregelmässigkeiten rund um die fristlose Entlassung des Beschuldigten und von AA.________ im Detail noch keine Kenntnis bzw. sie konnten keine Kenntnis haben, abgesehen von der Kundenmitteilung. In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll: «Es ist richtig, dass ich Frau L.________ eine SMS geschrieben habe. Damit meine ich, dass wir schon Sachen gemacht haben, die wir nicht hätten tun sollen, wir haben eben in unserer Brauerei nicht alles abgerechnet. Gerade Frau L.________ hat ja am Anfang auch schwarz abgerechnet. Es stimmt, dass ich auch gegenüber Herrn F.____