Ganz aus der Reihe fallen zudem die folgenden Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung: «Die Vergleichstabellen zwischen zu erwartendem Ertrag und tatsächlichem Ertrag sind mir bekannt. Mir wäre nicht bewusst, dass bereits 2006 eine grosse Differenz entstand» (scil. gemäss Tabelle „Vergleich Umsatz mit Eigenproduktion und Einkauf Fremdfabrikate 2005 – 2014“ betrug die Differenz 2006 CHF 41‘768.95 [pag. 198]). Ähnlich verhält es sich mit den Aussagen des Beschuldigten zu den angeblichen Schwarzgeldzahlungen an die AH.________ AG (vormals AH.________ GmbH). In seiner ersten polizeilichen Einvernahme erklärte der Beschuldigte, Herr G.______