952 Z. 8 f.). Insgesamt fällt auf, dass die vermeintlichen Einzahlungen in die Schwarzgeldkasse gemäss den Aussagen des Beschuldigten von Einvernahme zu Einvernahme immer mehr wurden, was als aussageoptimierendes Verhalten bezeichnet werden muss. Dieses Vorgehen ist nur damit erklärbar, dass der Beschuldigte seine Aussagen regelmässig an den aktuellen Stand der Ermittlungen anpasste. Als ehemaliger Bankangestellter weiss der Beschuldigte zudem gut mit Zahlen umzugehen, was ihm bei seinem taktischen Aussageverhalten klarerweise von Nutzen war. Ganz aus der Reihe fallen zudem die folgenden Aussagen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung: