Wenig konstant präsentieren sich auch die Aussagen des Beschuldigten zu den angeblich in die Schwarzgeldkasse einbezahlten Beträgen. Sprach der Beschuldigte zu Beginn des Strafverfahrens noch von etwa CHF 500.00 – 1‘000.00 pro Monat (pag. 179 Z. 112), waren es bei der nächsten Einvernahme bereits CHF 1'000.00 oder sogar mehr (pag. 197 Z. 190). Bei der Staatsanwaltschaft sprach der Beschuldigte dann sogar von deutlich mehr als CHF 1‘000.00 (pag. 205 Z. 46), um an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung schliesslich zu erwähnen, dass die Festeinnahmen noch gar nicht darin enthalten seien (pag. 558 Z. 11 ff.).