16 wollte der Beschuldigte ja angeblich keinen Profit haben bzw. nicht einmal wissen, welcher Betrag darin enthalten war und wofür dieses Geld im Einzelnen ausgegeben worden sei (pag. 200 Z. Z.338; pag. 957 Z. 21 f.). Wäre es um seine Anteile an der Privatklägerin gegangen, dann hätte er ja gerade für stetig steigende Umsätze mit einem entsprechenden Niederschlag in Erfolgsrechnung und Bilanz schauen müssen. Wenig konstant präsentieren sich auch die Aussagen des Beschuldigten zu den angeblich in die Schwarzgeldkasse einbezahlten Beträgen.