Dafür wollte er das Geld, wo nicht verbucht worden ist. Er führte eine zweite Buchhaltung, welche die Einnahmen der Schwarzgeldkassen berücksichtigte. Das war einfach ein weisses A4 Blatt. Darauf führte er Buch über Einnahmen und Ausgaben der Schwarzgeldkasse. Ich hatte keinen Zugriff auf diesen Tresor, habe Geld abgegeben, hatte aber keine Kenntnis über den Gesamtbetrag, welcher sich in dieser Schwarzgeldkasse aufgehalten hatte» (pag. 200 Z. 334 ff.). Erstaunlich ist auch die Aussage des Beschuldigten, wonach der Privatkläger immer wieder danach gefragt habe, ob es Möglichkeiten gebe, dieses Geld einzusetzen (der Privatkläger war ja Treuhänder).