Es waren in der Regel Beträge um CHF 500.00 diese Beträge waren immer in einem C5 Kuvert. Auf dieses Kuvert führte ich jeweils auf den Name, Datum und Betrag, von wo das Geld stammt» (pag. 197, 195 ff.). Wieder etwas später in dieser Einvernahme, auf Vorhalt, dass er den (auf Anweisung des Privatklägers kontrollierten) Kassenstand als „i.O.“ (gemäss Anrufbeantworter) gemeldet habe, die Bareinnahme von S.________ jedoch nicht in der Kasse verbucht worden sei (und er den Eingang in die Schwarzgeldkasse in der Nachricht auf dem Beantworter nicht erwähnt habe), gab er zu Protokoll: «Nein, das haben wir ja auch nie erwähnt. Die Bewegungen in der Schwarzgeldkasse wurden nie dokumentiert.