13.2 Konkrete Aussageanalyse 13.2.1 Aussagen des Beschuldigten Die Vorinstanz machte aussagewürdigend folgende Ausführungen zu den Aussagen des Beschuldigten (pag. 609 ff., Urteilsbegründung S. 12 ff.): Der Beschuldigte wurde dreimal im Verlauf der Untersuchung (polizeiliche Einvernahme vom 21.03.2014, pag. 176-185; delegierte Einvernahme vom 05.05.2015, pag. 193-202; staatsanwaltschaftliche Einvernahme vom 21.10.2015, pag. 204-210) sowie an der Hauptverhandlung (pag. 551- 565) befragt.