12 • Kann dem Beschuldigten rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2006 bis zu seiner fristlosen Entlassung am 26. Juni 2013 unrechtmässig (und ohne [dauerhafte] Verbuchung) einerseits Bier herausgegeben und andererseits durch Bierverkauf erhaltene Bareinnahmen in die eigene Tasche gesteckt hat? Und gegebenenfalls: in welchem Umfang?