Gibt es beweismässig mehr als bloss theoretische Anhaltspunkte für die Existenz einer Schwarzgeldkasse? Und gegebenenfalls lassen sich diese Fehlbeträge bzw. Differenzen pro Ursache quantifizieren? • Kann rechtsgenügend nachgewiesen werden, dass Einnahmen aus dem Barverkauf von Bier weder in die Schwarzgeldkasse geflossen noch sonstwie Niederschlag in der Buchhaltung gefunden haben?