11. Bestrittener Sachverhalt / Beweisfragen Vom Beschuldigten wird vehement bestritten, für die Fehlbeträge in der Buchhaltung der Privatklägerin verantwortlich zu sein; weder dass er Bier entwendet habe, ohne dafür zu bezahlen oder dies nicht korrekt zu verbuchen, noch dass er sich ihm als Zahlung für geliefertes Bier anvertrautes Bargeld unrechtmässig angeeignet habe.