26 ff./Beilagenordner I) aus und verglich die Ergebnisse mit den Lieferscheinen/Bierentnahmebelegen einerseits und mit den von ihm (pag. 68 ff.) und dem Beschuldigten (pag. 152/Beilagenordner I) je unabhängig seit Februar 2013 erstellten Inventaren. Ende Mai 2013 suchte der Privatkläger die Polizeiwache in AZ.________ auf, weil er bei der Kontrolle der Buchhaltung starke Abweichungen zum Lagerbestand bemerkte. Am 7. Juni 2013 wurde der Beschuldigte unbestrittenermassen vom Videoüberwachungssystem bei der Ausgabe von Bier gefilmt. Für diesen Vorgang fand sich in den Unterlagen der Privatklägerin kein entsprechender Beleg.