11 AE.________ durfte auch Bier aus dem Lager der Privatklägerin «über die Gasse» verkaufen. Am 16. Februar 2013 wurde durch die H.________ AG nach einem gemeinsamen Entscheid des Privatklägers und des Beschuldigten in den Lagerräumlichkeiten der Privatklägerin ein Videoüberwachungssystem installiert. Anfangs Juni 2013 meldete das System diverse Fehler (Sabotage-Alarm, etc. [pag. 61 f., 63 ff.]). Der Privatkläger wertete die Videobilddateien jedenfalls ab 5. Juni 2013 systematisch (pag. 26 ff./Beilagenordner I)