10. Unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte und der Privatkläger, zwei langjährige Freunde, begannen 2005 zusammen in AZ.________ Bier zu brauen. Im Frühjahr 2006 wurde die C.________ GmbH gegründet. Fortan wurde zuerst in AZ.________ und dann ab dem Bezug der neuen Produktionsstätte in der alten Landi in AY.________ ab 2010/2011 Bier gebraut. Zum Zeitpunkt der Gründung war der Beschuldigte arbeitslos. Zuvor hatte er seit 2001 als Filialleiter bei der Z.________ gearbeitet. Der Beschuldigte fungierte bei der Privatklägerin als Bierbrauer und Geschäftsführer; überdies besorgte er auch einen Teil der Auslieferungen.