I.2 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten weiter vorgeworfen, sich der Veruntreuung, mehrfach begangen, schuldig gemacht zu haben, in der Zeit vom 1. Mai 2009 bis 26. September 2013 in AY.________ z.N. der Privatklägerin, indem der Beschuldigte sich Bargeld, welches ihm Kunden als Zahlung für geliefertes Bier anvertraut hatten, unrechtmässig aneignete, anstatt das Geld an die Privatklägerin abzugeben (Deliktsbetrag CHF 26‘129.85):