z.N. der Privatklägerin, indem der Beschuldigte als Geschäftsführer der Privatklägerin Bier in Form von Flaschen (33 cl und 50 cl) und Fässern bzw. Offenbier entwendete, ohne dafür zu bezahlen oder dies korrekt zu verbuchen (Deliktsbetrag, nach Abzug von Gratisflaschen und Glasbruch, max. CHF 246‘172.48). In Ziff. I.2 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten weiter vorgeworfen, sich der Veruntreuung, mehrfach begangen, schuldig gemacht zu haben, in der Zeit vom 1. Mai 2009 bis 26. September 2013 in AY.