9. Verbleibende Vorwürfe gemäss Anklageschrift vom 22. August 2017 Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.1.a vorgeworfen, sich des Diebstahls, eventuell Veruntreuung, eventuell Versuchs hierzu, mehrfach begangen, schuldig gemacht zu haben in der Zeit von Anfang 2006 bis 26. Juni 2013 in AY.________ z.N. der Privatklägerin, indem der Beschuldigte als Geschäftsführer der Privatklägerin Bier in Form von Flaschen (33 cl und 50 cl) und Fässern bzw. Offenbier entwendete, ohne dafür zu bezahlen oder dies korrekt zu verbuchen (Deliktsbetrag, nach Abzug von Gratisflaschen und Glasbruch, max. CHF 246‘172.48).