8. Rechtskräftiger Freispruch und Schuldspruch Der Beschuldigte wurde rechtskräftig freigesprochen von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich begangen am 26. Juni 2013 in AY.________ z.N. der Privatklägerin im Deliktsbetrag von CHF 2‘000.00. Für die Einzelheiten hierzu wird auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 616 und 643 f.; S. 19 und 46 f. der Urteilsbegründung). Wichtig erscheint immerhin der Hinweis, dass aus diesem Freispruch letztlich nichts zugunsten des Beschuldigten abgeleitet werden kann in Bezug auf die oberinstanzlich noch zu beurteilenden Vorwürfe gemäss Ziff. I.1.a und I.2 der Anklageschrift.