2.2 Eventualiter sei für den Fall dass die Kosten für K.________ und M.________ AG nicht als Entschädigung für prozessuale Aufwendungen gemäss Ziff. 3.1 hiernach anerkannt werden, der Beschuldigte im Zivilpunkt zu verurteilen, zusätzlich zum Betrag gemäss Ziff. 2.1 hiervor einen Betrag von CHF 72‘162.20 zuzüglich Zinsen zu 5% seit 18.10.2017 an die C.________ GmbH zu zahlen.