5. Die Verfahrenskosten im erstinstanzlichen Verfahren seien im Umfang des Obsiegens im Berufungsverfahren gerichtlich neu festzusetzen, dies unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten zu Lasten der Staatskasse und unter Ausrichtung einer angemessenen, anteilsmässigen Entschädigung. 6. Die Zivilforderungen der C.________ GmbH seien abzuweisen. unter Kosten- und Entschädigungsfolge Rechtsanwalt D.________ stellte und begründete namens der Privatklägerin anlässlich der Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 967, 1040 f.):