als Zeuge, evtl. Auskunftsperson - des Privatklägers - des Beschuldigten Zufolge einer Terminkollision (ferienbedingte Abwesenheit) wurde die Zeugin L.________ am 6. November 2019 in einer vorgezogenen Einvernahme als Zeugin befragt (pag. 876 ff.). Im Nachgang zur Einvernahme reichte die Zeugin diverse Rechnungen der Privatklägerin aus den Jahren 2012 bis 2014 ein (pag. 885 ff.). Im Weiteren wurde die Aufnahme der Überwachungskamera der Privatklägerin vom 7. Juni 2013 (externe TOSHIBA-Festplatte; Datei