_ über die verschiedenen Tätigkeiten für den vorliegenden Rechtsfall im Zusammenhang mit der Zivilklage bzw. Parteientschädigung zu den Akten gegeben. Soweit weitergehend und namentlich in Bezug auf die Begründung der Abweisung der Beweisanträge wird auf den Beschluss vom 28. Mai 2018 verwiesen (pag. 702 ff.). Am 14. Mai 2019 wurden für die neue Berufungsverhandlung die Einvernahmen folgender Personen angeordnet (pag. 815 f.): - E.________ als Zeuge - F.________ als Zeuge - L.________ als Zeugin - G.________ als Zeuge, evtl. Auskunftsperson - des Privatklägers - des Beschuldigten Zufolge einer Terminkollision (ferienbedingte Abwesenheit) wurde die Zeugin L.___