mit Eingabe vom 30. April 2018 (pag. 688 ff.) namens und im Auftrag der Privatklägerin form- und fristgerecht die Anschlussberufung, beschränkt auf a) im Strafpunkt den Schuldspruch wegen Veruntreuung (Höhe des Deliktsbetrages), b) den Zivilpunkt sowie c) den Parteikostenersatz. 3. Prozessgeschichte und oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 21. Januar 2019 wurde die Berufungsverhandlung vom 28. – 30. Januar 2019 von Amtes wegen kurzfristig abgesagt (pag. 787 f.). Mit Terminbestätigung vom 31. Januar 2019 (pag. 810) wurde die Berufungsverhandlung neu angesetzt auf 19. – 21. November 2019.