2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten am 27. Oktober 2017 die Berufung an (pag. 594). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 4. April 2018 (pag. 671 ff.) beschränkte er die Berufung auf a) den Schuldspruch wegen Veruntreuung, b) die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, c) die vollumfängliche Auferlegung der Verfahrenskosten, d) die Bezahlung einer Entschädigung an die Privatklägerin und e) den Zivilpunkt. Im Rahmen der mit Verfügung vom 9. April 2018 angesetzten Frist (pag. 681 f.) erklärte Rechtsanwalt D.________ mit Eingabe vom 30. April 2018 (pag.