Mit Blick auf ausserorts begangene massive Geschwindigkeitsüberschreitungen führte das Bundesgericht zudem aus (Urteil des Bundesgerichts 6B_661/2016 vom 23. Februar 2017 E. 1.2.1): Je schwerer die Verkehrsregelverletzung objektiv wiegt, desto eher wird Rücksichtslosigkeit subjektiv zu bejahen sein, sofern keine besonderen Gegenindizien vorliegen (Urteil 6B_904/2015 vom