7 Z. 62 ff.: «Ich fahre dort sicher nicht zu schnell, ich weiss dass dort häufig Radarkontrollen durchgeführt werden.») – das Wissen des Beschuldigten um die angeblich häufigen Geschwindigkeitskontrollen schliesst selbstredend nicht aus, dass dieser trotzdem zu schnell gefahren sein könnte. 9.3.5 Fazit und Beweisergebnis Zusammenfassend hält die Kammer fest, dass die Radarmessung weisungskonform erfolgte. Weiter ist erstellt, dass die entlastende Tathypothese eines zu