136, S. 9 Urteilsbegründung) weiter fest, dass es zeitlich sehr wohl möglich ist, dass der Beschuldigte nach dem Ausstempeln um 08.30 Uhr in Zollikofen um 08.49 Uhr die Messstelle in Diessbach passierte. Dies zumal die Fahrzeit gemäss Google-Maps ungefähr 26 Minuten beträgt (pag.