107 Z. 30). Selbst wenn man zu seinen Gunsten also davon ausgehen würde, dass er bereits um 08.20 Uhr ausgestempelt hätte, wäre er bei einer Fahrt mit nicht überhöhter Geschwindigkeit erst um ca. 08.45 Uhr zu Hause eingetroffen (Fahrzeit gemäss Google-Maps 25 Minuten, pag. 112). Anschliessend hätte sich der Beschuldigte noch mit dem Kaufinteressenten treffen und besprechen sowie diesem das Motorrad und die Motorradjacke übergeben müssen, was mindestens zehn Minuten in Anspruch genommen hätte.