(Onlineportal), datierend vom 30. August 2016 (pag. 98) – zwar tatsächlich weitgehend objektiviert. Die Tatsache, dass die Rechnung von F.________ (Onlineportal) von Ende August 2016 datiert und für die Aufschaltung eines Einzelinserats von der Dauer von 60 Tagen (d.h. zwei Monaten) ausgestellt wurde, deutet jedoch darauf hin, dass der Beschuldigte sein Motorrad erst in den Monaten Juli und August 2016 ausgeschrieben hatte. Es ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch einen Beleg für die Inserierung im